Der Begriff "Rangiergerät" ist nicht genormt oder in Vorschriften definiert. Er wird für Triebfahrzeuge genutzt, die Wagen nur in einem eingeschränkten Bereich bewegen dürfen und keine Zulassung für den freizügigen Einsatz im gesamten Netz eines Betriebes haben. Oftmals sind diese funkferngesteuert oder teilautomatisiert, so dass im Regelfall kein gesondertes Personal eingesetzt werden muss.